:: Die Sportausrüstung wird nur zu den Zwecken benützt, für die Sportausrüstung festgesetzt ist.
:: Der Mieter wir keine anspruchsvollen Strecken und Wehre fahren, wo ein hohes Risiko für die Beschädigung der Sportausrüstung entstehen kann.
:: Wenn der Miter die Sportausrüstung nicht zurückgibt oder wenn die Sportausrüstung ganz zerstört ist, ist der Mieter verpflichtet binnen 14 tagen den Preis zu bezahlen, der in der Preisliste angegeben.
:: Vor dem Verleih muss der Mieter dir Rückanzahlung in Höhe von 500 - 1000 ,- Kè für eventuele Kanureparaturen bezahlen.
:: Bei der Beschädigung der Sportausrüstung muss der Mieter den Ersatz in solcher Höhe bezahlen, die vom Vermieter unmittelbar der Rückgabe der Sportausrüstung festgelegt wird.
:: Der Mieter unterzeichnet den Vertrag über den Sportausrüstungverleih .